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Fahrzeuge auf Betriebssicherheit prüfen

Recht : Fahrzeuge auf Betriebssicherheit prüfen

Unternehmen müssen Fahrzeuge, wie jedes Arbeitsmittel, regelmäßig prüfen. Bernd Hörter erklärt, was bei einer Betriebssicherheitsprüfung zu beachten ist.

Dass Fahrzeuge regelmäßig geprüft werden müssen, kennen die meisten vom privaten Pkw. Nach Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) stehen regelmäßig Hauptuntersuchungen (HU) und Sicherheitsprüfungen (SP) an. Dabei werden unter anderem Beleuchtung, Bremsen, Reifen und Antrieb unter die Lupe genommen. Dies sind Punkte, die über die Verkehrssicherheit entscheiden. Darüber hinaus haben Arbeitgebende dafür zu sorgen, dass Beschäftigte Fahrzeuge verwenden, die sich in einem betriebssicheren (verkehrs- und arbeitssicheren) Zustand befinden.

Bernd Hörter, Leiter DGUV-Sachgebiet Fahrzeuge, Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr) © raufeld

Fahrzeuge mindestens einmal jährlich auf betriebssicheren Zustand prüfen lassen

Wenn Beschäftigte Fahrzeuge dienstlich oder geschäftlich nutzen, müssen diese bei Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich, durch eine dazu befähigte Person auf betriebssicheren Zustand geprüft werden. Die Prüfung auf Verkehrssicherheit ist erbracht, wenn ein mängelfreies Ergebnis einer HU nach der StVZO vorliegt. Dann kann sich die Prüfung auf den arbeitssicheren Zustand der Fahrzeuge beschränken. Sie ist zu dokumentieren.

Gesetzliche Grundlage für die Prüfung auf Betriebssicherheit von Fahrzeugen sind die DGUV Vorschriften 70 beziehungsweise 71 „Fahrzeuge“ und die Betriebssicherheitsverordnung. Wenn Sicherheitsbeauftragten vermehrt Mängel an Fahrzeugen auffallen oder sie von diesen erfahren, können sie bei Führungskräften anregen, die Prüf­fristen neu festzulegen.

DGUV Grundsatz 314-003 „Prüfung von Fahrzeugen auf Betriebssicherheit“ aktualisiert

Unternehmen können für die Prüfung von Fahrzeugen auf Betriebssicherheit sowohl zur Prüfung befähigte Personen aus dem eigenen Unternehmen beauftragen als auch externe Personen, zum Beispiel aus Kfz-Werkstätten.

Über welche Qualifikationen die Personen verfügen müssen und welche Punkte bei der Betriebs­sicherheit eine Rolle spielen, erläutert der neu aufgelegte DGUV Grundsatz 314-003 „Prüfung von Fahrzeugen auf Betriebssicherheit“. Eine Arbeitsgruppe im DGUV-Sachgebiet „Fahrzeuge“ hat den Grundsatz grundlegend überarbeitet und ihn dabei an den Stand der Technik von Fahrzeugen angepasst, unter anderem an den von Elektrofahrzeugen sowie an geltende Vorschriften.

Kriterien

Einige Kriterien für die Beurteilung von Fahrzeugen, Bau- und Zubehörteilen (aus DGUV Grundsatz 314-003, Tabelle Seite 15):

© raufeld

  • Gestaltung: Sind Rechtsvorschriften und der Stand der Technik eingehalten?
  • Funktionsfähigkeit: Funktionieren zum Beispiel Sicherheitseinrichtungen und Beleuchtung ordnungsgemäß?
  • Zustand: Gibt es zum Beispiel keine sicherheitsbeeinträchtigenden Beschädigungen, Deformationen, Korrosion, Abrieb, Verschleiß oder Risse?
  • Eignung: Kann zum Beispiel Zubehör wie beabsichtigt verwendet werden?

Prüflisten fassen alle relevanten Prüfpunkte zusammen

Beschäftigte, die sich im, am oder auf dem Fahrzeug aufhalten, dürfen durch das Fahrzeug und dessen Aufbauten nicht gefährdet werden. Um dies zu gewährleisten, werden alle sicherheitsrelevanten Bauteile an Fahrzeugen und deren Aufbauten systematisch überprüft, zum Beispiel: Laufstege und Aufstiege, Ein- und Ausstiege, hydraulische Einrichtungen, Ladungssicherungseinrichtungen und mehr.

Um die Prüfung zu erleichtern, enthält der DGUV Grundsatz verschiedene Prüflisten. Für Fahrzeuge, die eine Einheit bilden (etwa Pkw, Transporter oder Kraftomnibusse), sind die relevanten Punkte für die Prüfung auf Arbeitssicherheit in einer Liste zusammengefasst.

Für andere Fahrzeuge gibt es eine Liste für das Grundfahrzeug (Lkw oder Anhänger) sowie eine Ergänzungsprüfliste für den jeweiligen Aufbau. Die Prüfliste „Verkehrssicherheit und Antriebssystem“ ist zusätzlich anzuwenden, wenn zum Zeitpunkt der Prüfung auf arbeitssicheren Zustand keine HU nach StVZO erfolgt. Unternehmen können die Listen auch zur vorgeschriebenen Dokumentation der Prüfung nutzen.

Ist das Fahrzeug betriebssicher?

Es gibt separate Prüflisten für Grundfahrzeug und Aufbauten. © raufeld

Prüflisten richtig anwenden, am Beispiel eines Tankkraftwagens:

  1. Ergänzungs-Prüfliste „Arbeitssicherheit – Behälter-Aufbau: Silo-, Kippsilo-, Tank-Aufbau“
  2. Prüfliste „Arbeitssicherheit – Lkw-Grundfahrzeug“ und Prüfliste (wenn keine HU innerhalb der letzten zwölf Monate stattfand)